Kommunalwahl 2020

Sonntag, 15. März 2020

Am 15. März 2020 wählen Bürgerinnen und Bürger die kommunalen Gremien.

Dazu wird jeder Wähler vier Stimmzettel erhalten.

  1. Landrat - 1 Stimme
  2. Kreistag - 70 Stimmen
  3. Bürgermeister - 1 Stimme
  4. Gemeinderat - 20 Stimmen

Die Wahl findet alle 6 Jahre statt. Es ist also die längste Legislaturperiode deutscher Legislativen.

Kummulieren

Bei der Kommunalwahl bietet das Wahlrecht die Möglichkeit zu Kummulieren.

Das bedeutet, einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben. Dies kann in Form von drei Kreuzen oder durch die Zahl drei im Stimmkreis geschehen. Natürlich erhöht sich dadurch die Zahl der verfügbaren Stimmen nicht.

Sie beträgt beim Gemeinderat von Wegscheid 20 Stimmen, beim Kreistag des Landkreises Passau 70 Stimmen.

Zählen Sie also gut nach. Gültig wählt nur, wer beim Gemeinderat maximal 20 und beim Kreistag maximal 70 Stimmen vergibt.

Panaschieren

Als Panaschieren bezeichnet man das Wählen quer über die Listen. Nach unserer Meinung sowieso die sinnvollste Wahl auf kommunaler Ebene.

Sie können bei Kreistag und Gemeinderat quer über alle Parteien und Listen ihre Kandidaten wählen. Dabei können Sie zusätzlich kummulieren und einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.

Unser Tipp: Geben Sie den Kandidaten, die Sie wählen wollen jeweils drei Stimmen, damit wirkt sich Ihre Wahl für diese Kandidaten maximal aus. Achten Sie aber auch darauf, die maximale Stimmenzahl nicht zu überschreiten.

Sitzverteilung

Während beim Landrat und Bürgermeister das Ergebnis relativ einfach ist, findet beim Kreistag und Gemeinderat das D'Hondt'sche-Verfahren Anwendung.

Dazu wird die Gesamtzahl der Stimmen einer Liste nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt, dann erfolgt die Sitzverteilung nach dem jeweiligen Ergebnis. Hat Also Liste C die größte Stimmenzahl, erhält sie den ersten Sitz, dann wird das Ergebnis durch 2 geteilt. Der nächste Sitz geht an die nunmehr größte Zahl, dann wird auch diese geteilt.

Innerhalb der Listen kommen die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmen zum Zug.

Weitere Infos: http://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt123.html

Listenstimmen

Sie haben die Möglichkeit ein Listenkreuz zu machen. Dies empfielt sich aber nur dann, wenn Sie Ihre Stimmen nicht vergeben können, weil sie die Kandidaten nicht kennen.

Das Listenkreuz führt dazu, dass von oben her ihre Reststimmen vergeben werden. Dabei erhält ausschließlich jene Kandidaten jeweils eine Stimme, die Sie noch nicht gewählt haben.

Im Endeffekt wählen Sie also mit dem Listenkreuz jene Kandidaten, die Sie eigentlich nicht wählen wollen.

Insofern darf über den Sinn des Listenkreuzes durchaus ein dickes Fragezeichen gesetzt werden.